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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 2026)

1.  Allgemeines

1.1     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Grundlage aller Vertragsbeziehungen zwischen SEOMNIA – FZCO (nachfolgend „SEOMNIA“) und ihren Auftraggebern sowie Stellensuchenden (nachfolgend „Kandidaten“; Auftraggeber und Kandidaten gemeinsam „Vertragspartner“). Sie gelten für sämtliche Leistungen rund um die Personalsuche, -auswahl und -vermittlung – einschließlich damit verbundener Dienstleistungen wie der Schaltung von Stelleninseraten oder der Durchführung von Assessment-Centern (Fachaufgaben und Persönlichkeitstests). Darüber hinaus finden diese AGB auf alle künftigen Vertragsabschlüsse im Rahmen der Geschäftsbeziehung Anwendung, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

1.2     SEOMNIA erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Abweichende Regelungen in den AGB eines Auftraggebers entfalten keine Wirkung, sofern SEOMNIA diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

1.3     Ein Vertrag mit SEOMNIA kommt nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen zustande – insbesondere durch die Unterzeichnung eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung, durch die Einigung zwischen Auftraggeber und Kandidat über die wesentlichen Konditionen eines Beschäftigungsverhältnisses jeder Art (nachfolgend „Beschäftigungsvertrag“), durch die Aufnahme eines Kandidaten in die SEOMNIA-Datenbank oder durch die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit des Kandidaten beim Auftraggeber.

1.4     Angebote von SEOMNIA sind für eine Dauer von zwei (2) Wochen ab Ausstellung bindend.

2.  Mitteilungspflichten und Haftung

2.1     Auftraggeber und Kandidaten sind dazu verpflichtet, alle für den Suchauftrag relevanten Unterlagen vollständig und ohne Verzug vorzulegen sowie SEOMNIA laufend über sämtliche Umstände zu informieren, die für den Auftrag von Bedeutung sein könnten. Hierzu zählen insbesondere Informationen zum Betrieb des Auftraggebers, die Auswirkungen auf Arbeitsort, Arbeitsumfang oder die Vergütung des eingesetzten Kandidaten haben können, sowie Informationen, die erst im Verlauf der Zusammenarbeit bekannt werden.

2.2     Entstehen SEOMNIA Schäden durch irreführende, fehlerhafte, veraltete oder unvollständige Angaben der Vertragspartner – insbesondere durch das Verschweigen einer bereits bestehenden Direktbewerbung des Kandidaten beim Auftraggeber – ist SEOMNIA berechtigt, den daraus resultierenden Aufwand bzw. frustrierten Suchaufwand in Rechnung zu stellen. SEOMNIA ist nicht verpflichtet, eigenständige Nachforschungen zu den Angaben der Kandidaten in Bewerbungsunterlagen oder sozialen Netzwerken anzustellen.

2.3     Sofern einzelvertraglich keine abweichende Regelung getroffen wurde, übernimmt SEOMNIA keine Garantie für den Sucherfolg, insbesondere nicht den Suchauftrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgreich abzuschließen.

2.4     Werden passende Kandidaten gefunden, stellt SEOMNIA sicher, dass diese die im Anforderungsprofil genannte Berufsqualifikation mitbringen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. SEOMNIA haftet insbesondere nicht für die Arbeitsergebnisse der vermittelten Kandidaten oder für Schäden, die durch deren Verhalten, Unpünktlichkeit oder Nichterscheinen entstehen. Der Auftraggeber stellt SEOMNIA im Übrigen von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

2.5     Der Auftraggeber ist seinerseits verpflichtet, die Qualifikation des vorgeschlagenen Kandidaten zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich zu rügen. Eine Haftung von SEOMNIA besteht ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; der Ersatz reiner Vermögensschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

3.  Besondere Bestimmungen zur Personalvermittlung

3.1     Gegenstand der Personalvermittlung ist die Suche, Auswahl und Nominierung von Kandidaten, die dem vom Auftraggeber definierten Anforderungsprofil entsprechen. Suchaufträge können auch auf der Grundlage eines von SEOMNIA erkannten oder vermuteten Bedarfs des Auftraggebers initiiert werden.

3.2     Art und Umfang des Honorars richten sich nach der jeweiligen Beauftragung. Die konkreten Konditionen werden im Angebot schriftlich festgehalten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich vereinbart.

4.  Datenschutz und Vertraulichkeit

4.1     Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von SEOMNIA übermittelten Informationen zu Kandidaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Gleiches gilt für Kandidaten in Bezug auf Informationen, die sie vom oder über den Auftraggeber erhalten. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt sowohl während der Auftragsdauer als auch nach Beendigung der Zusammenarbeit – unabhängig vom Grund der Beendigung – und erstreckt sich auf jede künftige Kooperation, auch wenn dies nicht in jedem einzelnen Fall ausdrücklich vereinbart wird.

4.2     Auftraggeber und Kandidaten stimmen zu, dass ihre im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten von SEOMNIA intern gespeichert und automatisiert verarbeitet werden. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Anbahnung von Beschäftigungsverhältnissen oder damit zusammenhängenden Verträgen weitergegeben werden.

4.3     SEOMNIA sichert allen Vertragspartnern eine vertrauliche Behandlung der zur Verfügung gestellten Informationen zu. SEOMNIA ist jedoch berechtigt, sich bei der Auftragsabwicklung sachkundiger Dritter zu bedienen, sofern diese ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.

4.4     Sowohl SEOMNIA als auch der Auftraggeber sind zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung verpflichtet. Sämtliche Kandidateninformationen sind streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Nach Abschluss des Suchauftrags hat der Auftraggeber alle ihm von SEOMNIA übermittelten Kandidatendaten zu löschen.

4.5     Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von SEOMNIA zu entnehmen, abrufbar unter www.seomnia.com/datenschutz.

5.  Honorare

5.1     Sofern in diesen AGB nicht abweichend geregelt, werden sämtliche Honorare mit Abschluss des Beschäftigungsvertrages des Kandidaten fällig und sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist SEOMNIA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat geltend zu machen. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von SEOMNIA ist ausgeschlossen.

5.2     Schließt ein Auftraggeber oder ein ihm durch persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen nahestehendes Unternehmen innerhalb von zwei (2) Jahren nach Übermittlung der Kandidatendaten oder innerhalb von zwei (2) Jahren nach Beendigung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses mit einem von SEOMNIA nominierten Kandidaten einen Beschäftigungsvertrag jeglicher Art ab, ist das vereinbarte Erfolgshonorar auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Konditionen an SEOMNIA zu entrichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, verbundene Unternehmen über diese Honorarverpflichtung in Kenntnis zu setzen; andernfalls haftet er selbst für etwaige Schadenersatzansprüche.

5.3     Der Auftraggeber sowie der Kandidat sind verpflichtet, SEOMNIA über den Abschluss eines Beschäftigungsvertrages jeglicher Art und alle für die Honorarberechnung relevanten Umstände unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Vertragsunterzeichnung oder – falls kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde – nach faktischem Antritt des Beschäftigungsverhältnisses zu informieren. Bei Versäumnis dieser Pflicht ist SEOMNIA berechtigt, zusätzlich zum Erfolgshonorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 8 % des Bruttojahreszielgehalts des Kandidaten geltend zu machen; Auftraggeber und Kandidat haften hierfür solidarisch.

5.4     Neben dem vereinbarten Honorar ist SEOMNIA berechtigt, anfallende Spesen sowie außerordentliche Zusatzkosten (z. B. Reisekosten für Kandidaten, Kosten für externe Vorstellungsgespräche) gesondert in Rechnung zu stellen.

5.5     Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form.

6.  Vertragsbeendigung

6.1     Der Auftrag tritt mit beidseitiger Unterzeichnung der Vereinbarung in Kraft und läuft bis zur erfolgreichen Besetzung der ausgeschriebenen Position. Jede Vertragspartei kann den Auftrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

6.2     Darüber hinaus steht jeder Vertragspartei das Recht zur außerordentlichen fristlosen Auflösung zu, sofern ein schwerwiegender Grund vorliegt, der das Festhalten am Vertrag unzumutbar macht und eine schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens vierzehn (14) Tagen zur Beseitigung dieses Grundes erfolglos verstrichen ist.

6.3     Als wichtige Gründe im Sinne von Punkt 6.2 gelten insbesondere:

– die Nichtbegleichung fälliger, nicht verjährter Forderungen trotz gesetzter vierzehntägiger Zahlungsfrist;

– die Eröffnung eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei oder die Abweisung eines entsprechenden Antrags mangels ausreichender Masse;

– ein schwerwiegender Verstoß einer Vertragspartei gegen ihre vertraglichen Pflichten, insbesondere gegen die Interessenwahrungs- oder Geheimhaltungspflicht.

7.  Schlussbestimmungen

7.1     Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle genannten Beträge als Nettobetrage zuzüglich der gesetzlich anfallenden Steuern und Abgaben.

7.2     Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Auftraggeber und SEOMNIA ist der Gerichtsstand Wien, Österreich, vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.

7.3     Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine etwaige Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Schriftliche Mitteilungen können per Einschreiben oder per E-Mail an die zuletzt von SEOMNIA bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.

7.4     Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtswirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

7.5     Im Interesse der Lesbarkeit wurde in diesen AGB durchgehend die generische Sprachform verwendet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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